Man unterscheidet insbesondere bei Blitzstromableitern zwischen Stichleitungsanschluss und V-förmigem Anschluss. Beim Stichleitungsanschluss verbindet eine Leitung z.B. ein Stromschienensystem mit dem Ableiteranschluss. Es ergibt sich eine T-förmige Anschlussgeometrie. Bei dieser Anschlussart kann die Anlagenvorsicherung F1 größer sein, als die max. zulässige Vorsicherung des Ableiters F2. Der Ableiter wird zusätzlich im Leitungsstich entsprechend untersichert.
Beim V-förmigen Anschluss werden die kommenden und abgehenden Leitungen jeweils direkt an einer Klemme des Schutzgerätes angeschlossen. Mögliche Zusatzspannungen Uz werden damit auf das denkbar kleinste Minimum begrenzt. In diesem Fall darf aber die Anlagensicherung die max. Vorsicherung des Ableiters nicht überschreiten.
Diese Anschlussmöglichkeiten können aber auch auf Ableiterkombinationen Typ 1/Typ 2 und auf Überspannungsableiter Typ 2 angewendet werden.
Wenn die Sicherung F2 abschaltet, ist der zugehörige Schutzpfad und damit die Schutzwirkung vom Netz getrennt. Darum sollte F2 gegen Ausfall überwacht werden. So wird dieser Fehler schnell erkannt und lässt sich durch Austausch der Sicherung und ggf. des Schutzgerätes, wenn es durch Überlastung beschädigt wurde, beheben.