Logo
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig seit: 08.02.2021
   
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Elektro Technologie Zentrums (etz) und des Solar Energie Zentrums (sez) regeln den Kauf von Schulungsleistungen und von Lizenzen für die Nutzung von Online-Lernportalen. Die Vertragsleistungen und die Teilnahme- bzw. Nutzungsvoraussetzungen sind im jeweils veröffentlichten Bildungsangebot aufgeführt.
1.2 In Ausnahmefällen kann ein Kurs gegenüber der Ausschreibung geändert werden. Dies kann zu einer Anpassung des Inhalts oder zu Dozentenwechseln führen.
1.3 Unsere Qualifizierungs- und Umschulungskurse sind von der Arbeitsverwaltung auf der Grundlage des AFG als förderfähig anerkannt und erfüllen die Grundsätze der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zur Sicherung des Erfolgs der Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung.
1.4 Das etz bzw. sez ist anerkannte Bildungsstätte nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
 
2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages für Schulungsleistungen
2.1 Die Anmeldung zu einem Kurs kann mit dem Anmeldeformular per Post, per Fax, per E-Mail oder per Online-Eingabe erfolgen und wird vom etz bzw. sez bestätigt.
2.2 Ein Vertrag kommt mit dem Erhalt der Kursbestätigung zustande.
2.3 Sonderfall KNX-Kurse:
Mit der Anmeldung zu den Kursen "KNX / EIB-Grundkurs - Projektierung und Inbetriebnahme" oder "KNX / EIB Aufbauseminar" erklärt der Kunde sich einverstanden, dass er sich umgehend auf der Plattform der KNX Association zu dem ausgewählten Kurs anmeldet. Sofern nicht beide Anmeldungen erfolgt sind, wird die Anmeldung nicht anerkannt.
 
3. Preise, Zahlungsbedingungen für Schulungsleistungen
3.1 Der Kurspreis schließt die Kursunterlagen und die Nutzung der technischen Einrichtungen des etz und sez ein. Sofern nicht gesondert aufgeführt, sind die Verpflegungskosten der Teilnehmer/innen nicht im Preis inbegriffen.
3.2 Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. Bei Preiserhöhungen hat der/die Kunde/in das Recht, bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten (ausgenommen Meisterkurse, siehe Punkt 7).
3.3 Der Kurspreis wird spätestens 1 Woche vor Kursbeginn in Rechnung gestellt und mit der verbindlichen Einladung an den Kunden versandt. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben. Die Rechnung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überbetrieblichen Lehrgängen ist die Gebühr bis zum Kursbeginn zu begleichen.
3.4 Sofern bei fachkursgeförderten Kursen die für die Gewährung der Förderung erforderlichen Angaben nicht in den hierfür vorgegebenen Fragebogen "Zielgruppenabfrage" eingetragen werden, wird der der Förderung entsprechende Teil der Kursgebühr dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.
3.5 Wir behalten uns vor, im Falle eines Zahlungsverzugs Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
 
4. Copyright
  Ausgegebene Kursunterlagen gehen in das Eigentum des Kunden über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des etz bzw. sez weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum des etz bzw. sez. Alle Rechte bleiben dem etz bzw. sez vorbehalten.
 
5. Allgemeines, Kündigung
5.1

Der Kunde kann den Vertrag bis 2 Wochen vor Kursbeginn kündigen (für Meisterkurse gelten hier besondere Kündigungsbedingungen - siehe Punkt 7. Erweiterte Geschäftsbedingungen für Meisterkurse). Der Kurspreis wird in diesem Falle nicht berechnet. Ein bereits bezahlter Kurspreis wird in voller Höhe gutgeschrieben. Gleiches gilt bei Kündigung wegen Krankheit gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis zum Kursbeginn. Bei Kündigung nach Kursbeginn wegen Krankheit wird bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung der Kurspreis anteilig erstattet. Bei einer späteren Kündigung oder bei Nichtteilnahme ist der volle Kurspreis zur Zahlung fällig.

5.2 Das etz bzw. das sez kann den Termin bis 1 Woche vor Kurstermin ändern oder absagen. Bei Kursabsagen wird das etz bzw. sez dem Kunden einen Ausweichtermin anbieten. Falls auch bei erneuter Kursausschreibung nicht die jeweils vorgegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, kann das etz bzw. sez einen Kurstermin ganz absagen.
5.3 Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem etz bzw. sez sind ausgeschlossen, sofern sie vom etz bzw. sez nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
5.4 Bei mehr als 80%iger Teilnahme an einem Kurs wird eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat ausgegeben, sofern die Teilnahme an einer im Kurs vorgesehenen Prüfung erfolgt ist.
5.5 Die Daten der Anmeldung werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.
 
6. Erweiterte Geschäftsbedingungen für individuelle Firmenseminare
6.1 Ein firmenspezifisch geplanter Kurs ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn durch die Firma schriftlich zu bestätigen. Abweichungen davon können nur mit dem/die Unterzeichner/in (oder dessen Stellvertreter/in) des Angebotsschreibens vereinbart werden.
6.2 Eine Kursbestätigung bzw. Rechnungsstellung erfolgt umgehend, spätestens eine Woche vor Kursbeginn (siehe auch Punkt 3.3).
 
7. Erweiterte Geschäftsbedingungen für Meisterkurse
7.1 Die Anmeldung zu einem Meisterkurs ist schriftlich per Post oder per Fax einzureichen.
7.2 Die Zahlung der Kursgebühr kann als Ratenzahlung erfolgen. Die Zahlungs-modalitäten der Raten sind der Information für den Meisterkurs zu entnehmen.
7.3 Die Höhe der einzelnen Raten sowie die genauen Zahlungstermine werden vorab durch das etz festgelegt und in der Kursbestätigung / Rechnung dokumentiert.
7.4 Eine Kursabsage kann bis max. 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen, ohne dass Stornogebühren entstehen. Danach betragen die Stornogebühren bis zum Kursbeginn 25 % des ausgeschriebenen Kursbetrages.
7.5

Wird ein laufender Kurs von dem/r Teilnehmer/in abgebrochen, so fallen Austritts-gebühren an. Ein Kursaustritt hat unter Angabe des Grundes schriftlich zu erfolgen.

Die Austrittsgebühren staffeln sich wie folgt:
 
Teil III Betriebswirtschaft und Recht:

  • Bei Austritt fallen die vollen Kursgebühren an.

Teil IVAusbildereignungsprüfung/AEVO:

  • Bei Austritt fallen die vollen Kursgebühren an.

Teil I+II Meisterkurs Elektrotechnik - Vollzeit:

  • Austritt innerhalb der ersten 4 Kursmonate: 50 % der Kursgebühren.
  • Austritt ab Beginn des 5. Kursmonats: 100 % der Kursgebühren.

Teil I+IIMeisterkurs Elektrotechnik, Elektromaschinenbau, Informationstechnik - Teilzeit:

  • Austritt innerhalb der ersten 6 Kursmonate: 50 % der Kursgebühren.
  • Austritt vom 7. bis 12. Kursmonat: 80 % der Kursgebühren.
  • Austritt ab Beginn des 13. Kursmonats: 100 % der Kursgebühren

Teil I Meisterkurs Industriemeister Mechatronik/Elektrotechnik:

  • Bei Austritt fallen die vollen Kursgebühren an.

Teil II Meisterkurs Industriemeister Mechatronik/Elektrotechnik:

  • Austritt innerhalb der ersten 6 Kursmonate: 50 % der Kursgebühren.
  • Austritt ab dem 7. Kursmonat: 100 % der Kursgebühren.
7.6 Erfolgt der Kursaustritt oder die Kursstornierung aufgrund gesundheitlicher Gründe (nur durch ärztl. Attest) oder durch Arbeitslosigkeit, so sind die Kursgebühren bis zu dem schriftlich mitgeteilten Kursaustritt anteilig der aufgelaufenen Unterrichts-einheiten zu begleichen. Die weiteren noch ausstehenden Kursgebühren entfallen.
7.7 Werden die entsprechenden Ratenzahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, so kann der Kursveranstalter den/die Teilnehmer/in aus dem Meisterkurs ausschließen. In diesem Fall werden die Austrittsgebühren wie unter Punkt 7.5. fällig.
7.8 Alle Meisterkurstermine sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie mögliche Preisänderungen (Da Anmeldungen teilweise Jahre im Voraus erfolgen, sind Preisänderungen auch noch nach der vom/von dem/der Teilnehmer/in erfolgten Anmeldung möglich).
7.9 Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so ist das etz berechtigt, die sofortige Fälligkeit aller Forderungen gegen den Kunden aus dem Vertrag geltend zu machen.
   
8. Erweiterte Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Online-Lernportalen
8.1. Anmeldung
  8.1.1. Zur Nutzung von Online-Lizenzen erhält der Kunde Benutzername und Passwort vom etz.
  8.1.2. Benutzername und Passwort ermöglichen dem Nutzer je nach Lizenz in den dazu vorgesehenen Bereichen Daten einzugeben, einzusehen oder zu verändern
  8.1.3. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzername und Passwort so zu behandeln, dass Dritte keine Kenntnis davon erlangen können. Hat ein Dritter aufgrund unerlaubter Weitergabe oder unsorgsamer Behandlung des Passworts durch den Kunden Kenntnis des Passworts erlangt, so haftet der Nutzer für die durch den Dritten erfolgte unerlaubte Nutzung.
  8.1.4. Dritte sollten keinen Zugang zum aktivierten Zwei-Faktor-Authentifizierungs-Code des Nutzers erhalten.
  8.1.5. Der Kunde ist verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
8.2. Nutzung von Lizenzen
  8.2.1. Die Laufzeit eines Vertrages über die Nutzung einer Lizenz wird dem Kunden beim Kauf mitgeteilt. Sofern keine feste Vertragslaufzeit mit festgelegtem Enddatum angegeben ist, an dem die Nutzungsmöglichkeit automatisch ausläuft, endet die Nutzungsdauer mit Ausscheiden des Nutzers aus der Institution des Kunden. Sofern ein Nutzer ausscheidet, ist dies dem etz umgehend mitzuteilen.
  8.2.2. Der Anbieter kann einem Interessenten einen begrenzten kostenfreien Demozugang anbieten. Einem Interessenten ist es untersagt, sich durch erneute Anmeldung mit geänderten Daten einen weiteren Demozugang zu verschaffen.
  8.2.3. Der Vertrag kommt nach Eingang des Bestellformulars durch Zusendung der Zugangsdaten zustande, sofern nicht ein Vertrag über die Nutzung von Online-Lerneinheiten geschlossen wird.
8.3. Lizenzbedingungen
  8.3.1. Die Nutzungsmodalitäten richten sich nach den jeweiligen Lizenzen. Lizenzen sind personengebunden und dürfen nicht übertragen werden.
  8.3.2. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang eines Nutzers ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Nutzer nicht zu dem zur Nutzung zugelassenen Kreis von Personen gehört.
  8.3.3. Das Online-Portal ist in der Regel 24 Stunden am Tag verfügbar. Aufgrund von notwendigen Servicearbeiten kann es jedoch zeitweise zur Nichterreichbarkeit kommen. Für Störungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich des etz liegen, kann keine Entschädigung von Seiten des Kunden verlangt werden.
8.4. Preise, Zahlungsbedingungen
  8.4.1. Maßgeblich sind ausschließlich die Preisangaben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  8.4.2. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge 14 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
  8.4.3. Sofern die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird, behält sich das etz vor, den Zugang zum Lernportal zu sperren.
8.5. Gewährleistung, Garantie und Haftung
  8.5.1. Für Mängel seiner Leistungen haftet das etz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  8.5.2. Das etz garantiert, dass es zur Einräumung der Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Inhalten berechtigt ist und dass keine Nutzungsrechte Dritter bestehen, die der Rechtseinräumung entgegenstehen. Darüber hinaus garantiert das etz, dass die vertragsgegenständlichen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
  8.5.3. Der Kunde ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Kunden wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten resultieren, verpflichtet sich das etz,
den Kunden von jeglicher Haftung frei zu stellen und dem Kunden die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzung entstehen.
  8.5.4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das etz nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die Haftung des etz auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des etz gilt.
8.6. Die Inhalte des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts sind untersagt.
   
9. Allgemeine Vereinbarungen
9.1. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsort ist Stuttgart.
9.3. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform, mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtswirksam.
AGB© etz Stuttgart