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Das Blockschloß dient innerhalb des Bereichs einer Einbruchmeldeanlage als Schließeinrichtung, die beim Verlassen des gesicherten Bereichs die Zentrale in den scharfgeschalteten Zustand versetzt. Alle darauffolgend ausgelöste Melder lösen eine Alarm aus. Die Scharfschaltung kann aber nur erfolgen, wenn die Zwangsläufikeit erfüllt ist(Ruhezustand aller Melder).
Die Unscharfschaltung erfolgt ebenfalls über das Blockschloß.
Das Blockschloß wird über einen Blockschloßverteiler an die ÜMA/EMA angebunden. Es befindet sich jedoch außerhalb des gesicherten Bereichs.
Ein Blockschloß läßt sich auch in Verbindung mit einer Geistigen Schalteinrichtung(GV - Geistiger Verschluß) verwenden.
Ein Blockschloß kann für folgende Betriebsarten eingesetzt werden:
Das Blockschloß wird zusätzlich zum normalen Türschloß in die Türe eingebaut. Das Kabel wird beim Türrahmen aus der Türe herausgeführt und in einem beweglichen Kabelübergang in einem Verteiler angeschlossen. Zum Abschließen der Türe muß nach wievor das separate Schloß verwendet werden, da sich das Blockschloß aus Sicherheit vor Fehlalarmen nur von Außen abschließen läßt.
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