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Bauliche Zwangsläufigkeit | Elektrische Zwangsläufigkeit |
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Sind beide Zwangsläufigkeiten gegeben, so ist die Einbruchmeldeanlage Scharfschaltebereit, aber noch nicht scharfgeschaltet! |
Eine Primärleitung ist eine ständig, mit Ruhestrom, überwachte Leitung, die auf Unterbrechung und Kurzschluß überwacht wird. Beide Kriterien führen zu einer Meldung in der Zentrale.
Sekundärleitungen werden nicht überwacht. Sie sind deshalb auch nicht Steuerleitungen geeignet. Sie werden als Signal- und Meldeleitungen für Tableaus und Anzeigen verwendet.
Einbruchmeldeanlagen verfügen über eine sogenannte Scharfschalteeinrichtung. Es handelt sich dabei um ein Gerät, das über einen automatischen oder mechanischen Schlüsselschalter verfügt. Über diesen läßt sich die Einbruchmeldeanlage in Alarmbereitschaft schalten läßt. Die Scharfschaltung läßt sich erst nach Erreichen der Zwangsläufigkeit einleiten.
Ein Fehlalarm ist jeder Alarm, der ohne wirkliche Gefahr, durch Fehlverhalten oder durch ein defektes Gerät ausgelöst wird.
Verfügt die Gefahrenmeldeanlage über einen Hauptmelder, dann wird automatisch die Polizei bzw. die Feuerwehr alarmiert. Wenn sich dann beim Eintreffen der Gefahrenhelfer ein Fehlalarm herausstellt, muß der Einsatz der Helfer bezahlt werden.
Es entstehen folgende Kosten:
Dieser Begriff wird in der Brandmeldetechnik verwendet. Er kommt immer dann zum Einsatz, wenn an die BMA eine Löschanlage angeschaltet ist.
Um einen Fehlalarm durch einen defekten Brandmelder, zu geringe Brandgröße oder betriebsbedingte Rauchentwicklung entgegenzuwirken kommt es nur durch einen zweiten Melder oder Meldelinie zur Auslösung.
Bei Überfallmeldeanlagen wird im Alarmfall ein sogenannter stiller Alarm zu einem Wachunternehmen, das alles weitere veranlaßt, abgesetzt. Die Alarmauslösung erfolgt ohne optische und akustische Signalisierung bei der örtlichen Überfallmeldeanlage. Um die sich in Gefahr befindenden Personen vor dem Täter zu schützen, wird der Alarm still ausgelöst.
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