Die Durchgängigkeit des Schutzleiters (Potentialausgleichleiters) ist messtechnisch nachzuweisen. Dazu wird der Widerstandswert zwischen den durch die Tragesysteme verbundenen Metallrahmen der PVM und dem Anschluss des Schutzleiters an zentraler Stelle (Potentialausgleichsschiene) gemessen Der Widerstandswert darf nach DIN VDE 0100 Teil 610 ca. 1Ohm nicht überschreiten.

Prüfung des Potentialausgleichs (Niederohmigkeitsmessung) |