
Die Errichtung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen erfordert ein besonderes Maß an Vorkehrungen. An die auszuwählenden Betriebsmittel, wie Kabel, bzw. Leitungen und die Konstruktion sind besondere Anforderungen zu stellen. Im Zweifel empfiehlt es sich weitere Experten in die Planung mit einzubeziehen.
Der Betreiber muss seine Anlage auf ihre Besonderheiten hin untersuchen und vor dem Errichten eine Risikobeurteilung durchführen. Grundlage der Beurteilung sind die Normen EN 60 079-10, EN 60 079-14 und EN 1127-1. Auf Basis der Beurteilung werden die Zonen festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation ist wesentlich für den sicheren Betrieb der Anlage. Sie muss stets aktuell gehalten werden und protokolliert damit alle Veränderungen an der Anlage und alle beschriebenen Einflussgrößen.
Bild: Warnzeichen - Explosionsgefährdeter Bereich
Die Einteilung der Zonen ist international nicht genormt. Die Beurteilung muss also abhängig vom Standort der Anlage erfolgen. Prinzipiell gilt für Europa:
Explosionsgefährdete Bereiche werden genormten Zonen zugeordnet, die sich nach zwei Arten unterscheiden:
- gasexplosionsgefährdete Bereiche
- staubexplosionsgefährdete Bereiche
Die Zonen werden für Gase in der EN 60 079-14 und für Stäube in EN 50 281-1-2 definiert. Zur Unterstützung der EG-Richtlinien (ATEX) 94/9/EG und 1999/92/EG wurde zusätzlich die Norm EN 1127-1 erstellt.