
Alle elektrischen Betriebsmittel und somit auch Überspannungsschutzgeräte, die in eigensicheren Stromkreisen eingesetzt werden sollen, müssen spezielle Anforderungen erfüllen.
In einschlägigen Normen, wie der EN 50 020/DIN EN 50 020/ VDE 0170/0171 Teil 7 und DIN VDE 0165 sowie TRbF 100 sind die technischen Bedingungen und Anforderungen beschrieben.
Die zu erwartende Oberflächentemperatur der Betriebsmittel darf bestimmte festgelegte Werte nicht überschreiten.
Bezogen auf die Speicherfähigkeit elektrischer Energie darf die Kapazität der Betriebsmittel nicht so groß sein, dass bei Entladung ein zündfähiger Funke entstehen könnte. Die maximal zulässigen Werte von Signalspannung und Strom aus Spannungs- oder Stromquellen sind entsprechend definiert.
Bild: Energiebegrenzung im eigensicheren Stromkreis
Ein Respektabstand, bzw. eine Isolationsfestigkeit in Höhe von 500 V Wechselspannung zu allen metallenen und geerdeten Installationen und anderen eigensicheren Stromkreisen ist einzuhalten. Der letzte Punkt ist besonders für die Bauelemente zum Schutz zwischen den Signaladern und Erde von Bedeutung, da auch sie auf diesen Wert ausgelegt sein müssen.
Eigensicherheit reduziert nicht den explosionsfähigen Stoff und das Oxidationsmittel. Die Zündung eines explosionsfähigen Gemisches wird aber vermieden, wenn Funken und thermische Effekte nicht auftreten können.