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Gesetzliche Grundlagen

Das Strafrecht, das Zivilrecht und das öffentliche Recht beschäftigen sich mit dem Schadenfeuer als einem für die menschliche Gesellschaft äußerst gefährlichen Ereignis. Ein Schadenfeuer stellt immer eine Allgemeingefahr dar, das zu jeder Zeit Abwehrmaßnahmen gefordert hat. Zu diesen Maßnahmen gehört nicht zuletzt die Gründung von Feuerwehren als eine der ersten Bürgerinitiativen.

Das Strafrecht hat ahnenden Charakter bei schuldhaftem Verhalten welches zu einem Brand führt. Hingegen beschäftigt sich das Zivilrecht mit materiellen Sicherungen und Ersatz des materiellen Schadens.

Das öffentliche Recht steht in dieser Hinsicht ganz unter dem Aspekt, dass der Staat sich der Verpflichtung stellt, Katastrophen zu begegnen und vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Ziel dabei ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu gefährden.
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Es darf nicht übersehen werden, dass die Erwartungshaltung der Bevölkerung von einem hohen Sicherheitsniveau ausgeht, und insbesondere ein Gebäude als Ort der weitestgehenden Sicherheit betrachtet wird. Diesem Ziel tragen diesbezüglich Festlegungen in den Landesgesetzen Rechnung, darunter Feuerwehrgesetze für den abwehrenden Brandschutz und die Landesbauordnungen für den baulichen Brandschutz.