In der Norm 4108 werden Bauteile genannt, für die kein rechnerischer Nachweis des Tauwasserausfalls erforderlich ist.
Für nicht genannte Bauteile wird zur Berechnung das Glaser-Verfahren herangezogen.
In einem 1. Schritt wird anhand eines grafischen Verfahrens festgestellt, ob und in welchen Bereich
Tauwasser anfällt.
Im 2. Schritt lassen sich dann die Tauwassermengen und die verdunstende Wassermengen berechnen.
Werden trotz Tauwasserausfall folgende Bedingungen erfüllt, kann der gewählte Bauteilaufbau verwendet werden (Tauwasserausfallbewertung).