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Lärmschutz

Der Lärmschutz ist heute ein anerkanntes Teilgebiet des Umweltschutzes. Ihm kommt bei der Erzielung einer gewissen „Privatheit“, besonders im Wohnungsbau eine große Bedeutung zu.

Zu dieser Privatheit gehört neben dem Schutz vor Lärm auch die Realisierung eines bestimmten privaten und akustischen Umfeldes. Dies betrifft sowohl die Einwirkungen von außen so z.B. jegliche Arten von Verkehrslärm oder auch geräuscherzeugenden Aktivitäten in der Wohnung oder in dem gesamten Gebäude, unter anderem Musikhören und Fernsehschauen.

Architekten und beratende Ingenieure wie Bauphysiker und Haustechniker sind bei der Erstellung von Gebäuden verpflichtet, dem Schallschutz den vom Gesetz (Landesbauordnung) geforderten Stellenwert einzuräumen. Dies gilt gleichbedeutend auch für Energieberater bei Altbaumodernisierungsmaßnahmen.
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Schalltechnische Maßnahmen sollten bei der Planung von Neu- und Umbauten rechtzeitig berücksichtigt werden. Geschieht dies nicht, können sie in einem späteren Stadium des Baues oft nicht mehr realisiert werden.