Bei Verkehrslärm ist der maßgebende Außenlärmpegel im wesentlichen von der Verkehrsbelastung, dem Abstand zur Straße und der Bebauung abhängig.
Sofern für die Einstufung in Lärmpegelbereiche keine anderen Festlegungen, wie
- gesetzliche Vorschriften,
- Verwaltungsvorschriften,
- Bebauungspläne und
- Lärmkarten
maßgebend sind, ist der aus dem
Nomogramm ermittelte
Mittelungspegel mit den beschriebenen Zu- und Abschlägen zugrunde zu legen.
Verschiedene Randbedingungen rechtfertigen die Anrechnung bestimmter Zu- und Abschläge.