Die erforderlichen Schalldämmmaße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der Gesamtfläche des betroffenen Außenbauteils eines Raumes S(W + F) (Wand + Fenster) zur Grundfläche des Raumes SG(Grundfläche), entweder zu erhöhen oder zu reduzieren.
Für Wohngebäude mit üblichen Raumhöhen von etwa 2,50 m und Raumtiefen von etwa 4,50 m oder mehr, darf ohne besonderen Nachweis ein Korrekturwert von -2 dB herangezogen werden.