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TEST
Überprüfen Sie die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Bewerteten Schalldämmmaßes oder des Bewerteten Trittschallpegels.
Zuerst wird vor Ort oder im Prüfstand nach einem klar definierten Messaufbau eine Messkurve erstellt.
Jede einzelne Messung einer Messreihe gilt nur für eine ganz bestimmte Frequenz, berücksichtigt werden nur Terzfrequenzen.
Anschließend wird die jeweilige Bewertungskurve solange horizontal verschoben bis bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Beim bewerteten Schalldämmmaß werden die Unterschreitungen addiert und durch die Terzfrequenzen dividiert, bis sich eine mittlere Unterschreitung von 2 dB ergibt.
Hingegen werden bei der Ermittlung des bewerteten Trittschallpegels die Überschreitungen der Messkurve zur Bewertungskurve aufaddiert und über die Terzfrequenzen gemittelt.
Die gewünschte Einzahlangabe, Schalldämmmaß oder Trittschallpegel, kann jetzt an der verschobenen Bewertungskurve bei 1000 Hz abgelesen werden.
Aufgabe Schallschutz 05
Aufgabe Schallschutz 06
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