Gerade bei der Altbausanierung sollte das Funktionsprinzip von Wärmebrücken verstanden sein.
Neben den schon erwähnten Wärmebrücken spielen gerade bei Altbauten folgende zwei Beispiele eine bedeutende Rolle:
- durchbetonierte Balkonplatte
- unbeheizte Kellerwand gegen Erdreich
Diese Wärmebrücken sollten bei einer
Sanierung nicht vergessen und ordnungsgemäß gedämmt werden.
Balkon:Bleibt der Balkon in seiner ursprünglichen Art erhalten, muss die Balkonplatte ober- und unterseitig, sowie an der Stirnseite gedämmt werden. Wird der Balkon erneuert muss die Platte
thermisch entkoppelt werden.
Kellerwand:Bleibt der Keller weiterhin unbeheizt, muss zur Minderung der Wärmeverluste durch die Kellerdecke und die angrenzende Kellerwand eine Perimeterdämmung vorgenommen werden, welche mind. 50 cm tiefer als die Kellerdecke ausfallen sollte.