Bevor mit dem Wärmedämmputzsystem angefangen werden kann, muss auch hier der Untergrund geprüft werden.
Auf nicht tragfähigen Untergründen oder ungeeigneten Flächen ist generell ein Putzträger aufzubringen. Der Unterputz oder Wärmedämmputz besteht aus
mineralischen Bindemitteln dem als
Zuschlag expandiertes
Polystyrol, mineralische Leichtzuschläge oder andere Zuschlaggemische beigemengt sind.
Ein Wärmedämmputz muß mindestens 20 mm, und darf höchstens 100 mm dick sein. Bei 100 mm sind zwei oder mehr Arbeitsgänge nötig, wobei die Standzeit der ersten Lage mindestens 1 Tag beträgt.
Der Ausgleichsputz besteht in der Regel aus mineralischen Bindemitteln und aus mineralischem gegebenenfalls auch organischem Zuschlag und Zusätzen. Er muß mindestens 6 mm stark sein, entfällt jedoch im Regelfall, wenn der Oberputz als Kratzputz ausgeführt wird.