1. Grundlage ist das beheizte Bauwerksvolumen. Alle Umfassungsbauteile müssen flächenmäßig ermittelt werden, ebenso die Wohnfläche. Für die Berechnung werden immer die Außenmaße eingesetzt.
2. Umfassungsbauteile müssen getrennt erfasst werden. Bei verglasten Flächen muss zusätzlich die Himmelsrichtung mitangegeben werden. Liegt innerhalb einer Flächen ein Materialwechsel vor, muss dies getrennt berücksichtigt werden. Bei Dächern und Holzdecken ist die Angabe der Balken- und Gefachbreite erforderlich.
3. Die Berechnung des U-Wertes erfolgt separat für jedes Bauteil. Bei Fenstern oder Türen helfen Herstellerangaben oder bestehende Richtwerte.