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Solare Gewinne I

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Nach der EnEV 2002 dürfen solare Wärmegewinne bei außenliegenden Fenstern und Fenstertüren sowie bei Außentüren nur dann berücksichtiget werden, wenn der Glasanteil bezogen auf die Gesamtfensterfläche mehr als 60% beträgt. Übersteigt der gesamte Fensterflächenanteil 2/3 der jeweiligen Wandfläche, so darf der solare Gewinn nur bis zu 2/3 berücksichtigt werden.