Kann eine Dämmmaßnahme nicht vollflächig ausgeführt werden oder bestehen andere z.B. materielle Störeinflüsse, kann die Dämmwirkung erheblich reduziert werden.
Liegen wärmetechnische Störeinflüsse vor, spricht man von WÄRMEBRÜCKEN.
Handelt es sich hingegen um akustische bzw. schallschutztechnische Einflüsse werden diese Störstellen SCHALLBRÜCKEN genannt.
Von Schallbrücken spricht man dann, wenn der Schall das
Hindernis sozusagen überlaufen kann.
Beispiele:
Ein Nagel der zwei schalltechnisch voneinander getrennte Bauteile ungewollt oder aus Unachtsamkeit verbindet, ein Materialbrocken, ein Kies- oder Splittkorn in der Trittschalldämmung, durchgelaufener Zementestrich oder die fest angedrehte Befestigungsschraube mit der die leichte Trennwand an die Wand, Decke oder Boden angeschraubt ist, können den Wert der Schallschutzmaßnahme auf einen geringen Bruchteil herabsetzen oder ganz in Frage stellen.