Da im Altbau nicht im Regelfall von einer Komplettsanierung ausgegangen werden kann, werden weiterhin Anforderungen an einzelne Bauteile gestellt, wenn diese saniert werden sollen.
Im allgemeinen unterscheidet man auch hier in Gebäude mit normalen oder niedrigen Temperaturen.
Prinzipiell kann der Altbau auch nach den Neubauregeln nachgewiesen werden. Die Werte für Gebäude mit normalen oder niedrigen Temperaturen dürfen die jeweiligen Grenzwerte für den Neubau, gemäß §8 Abs. 2, um nicht mehr als 40% überschreiten. Die 40% -ige Erhöhung gilt nicht für die Einzelbauteile.