Lüftungswärmeverluste entstehen in erster Linie über geöffnete Fenster. Ein gewisser Anteil geht aber auch über undichte Fugen und Anschlüsse verloren.
Die EnEV bietet zwei Rechenansätze wie der Lüftungswärmeverlust berücksichtigt werden kann. Soll der Ansatz eines reduzierten Lüftungswärmeverlustes angesetzt werden, muss die Dichtheit des Gebäudes mit einer Messung überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Messung dürfen vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten.