Das Monatsbilanzverfahren entspricht dem Standardverfahren der EnEV. Wie der Name schon sagt erfolgt die Berechnung des Jahresheizenergiebedarfes monatsweise.
Mit diesem ausführlichen Verfahren können alle Spezialfälle wie z.B. Wintergärten, TWD und regenerative Energien berücksichtigt werden.
MONATSBILANZVERFAHREN:
- Bilanzierung jedes Monats auf der Bauseite
- positive Ergebnisse der Einzelbilanzen addieren
- Standardverfahren gemäß DIN EN 832 in Verbindung mit DIN V 4108-6
- Randbedingungen nach Anhang D der DIN V 4108-6
- hoher Rechenaufwand, rechnergestützt umzusetzen