Glossar - Gebäudeenergieberater

Energieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung

Die Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung werden durch die Energieeinsparverordnung ersetzt. Ziele und Inhalte der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV genannt:

  • Erhöhung des baulichen Wärmeschutzes um rund 30 % gegenüber der WSVO 95.
  • Anforderungen an die Gebäudedichtheit.
  • Einbeziehung der Anlagentechnik für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung.
  • DIN 4701 Teil 10 zur energetischen Bewertung heiz- und raumlufttechnischen Anlagen (Aufwandszahlen)
  • Bewertung des Primärenergiesatzes und der CO2-Emission.
  • Einbeziehung des Gebäudebestandes (Nach-rüstpflichten und bedingte Nachrüstmaßnahmen).
  • Austausch veralteter Heizkessel.
  • Umsetzung des Vollzugs z. B. Selbstkontrolle mittels Energiepass.