Schornsteine müssen
- gegen Rußbrand beständig sein und eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten aufweisen (F90)
- durchgehend sein, d.h. nicht von Geschossdecken unterbrochen werden
- Reinigungsöffnungen mit Schornsteinreinigungsverschlüssen haben
- einen gleichbleibenden, kreisförmigen oder
- rechteckigen lichten Querschnitt von min. 100cm² aufweisen.
Zwischenräume zwischen Schornsteinen und angrenzenden Wänden, sowie in Dach- und Deckendurchführungen müssen mit nichtbrennbaren, formstabilen Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit (Isoliermaterialien) ausgefüllt sein.