Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe, soweit erforderlich auch nach Wärmedurchlasswiderstand und innerer Oberfläche, so bemessen sein, dass die Abgase bei allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden und gegenüber Räumen kein gefährlicher Unterdruck auftreten kann.
Beim Naturzugkessel muss der Auftrieb der Abgasanlage neben der Abführung der Abgase auch für die Nachführung der Verbrennungsluft und die Überwindung der Widerstände des Kessels, sowie des Verbindungsstückes zwischen Kessel und Abgasanlage sorgen.
Bei Kesseln mit Überdruckfeuerung und Gebläsebrennern übernimmt das Gebläse einen Teil dieser Aufgaben. Die Verbrennungsluft wird durch das Gebläse angesaugt und das Abgas durch den Brennraum bis zum Anschluss des Verbindungsstücks gedrückt. Der Auftrieb der Abgasleitung muss dann nur noch den Widerstand das Verbindungsstückes überwinden.