Bei Niedertemperaturkesseln kann die Wassertemperatur in Abhängigkeit von Außentemperatur und Zeit durch selbsttätig wirkende Einrichtungen gleitend gefahren werden. Ein Niedertemperaturkessel muss nach EG-Richtlinien einen bestimmten Wirkungsgrad erfüllen. Der Niedertemperaturkessel ist gemeinsam mit dem Brennwertkessel als Minimalanforderung in der EnEV verankert.
Die speziell für den Betrieb mit niedrigen Heizwassertemperaturen konstruierten Spezialkessel können jedoch nur entweder mit Gas oder Öl betrieben werden. Ölbrenner brauchen ein Gebläse. Gasheizkessel können mit oder ohne Gebläsebrenner betrieben werden.
Die Konstruktion der Kessel sorgt dafür, dass trotz niedriger Rücklauftemperaturen die
Taupunkttemperatur der Abgase nicht unterschritten wird: Da die Brennkammer nicht direkt vom Heizungswasser gekühlt wird, bleibt deren Oberflächentemperatur hoch.
Bei einzelnen Konstruktionen verlangt der Hersteller eine minimale Rücklauftemperatur. Diese Angaben sind aus den Herstellerunterlagen zu entnehmen.