Der Kondensatanfall beträgt etwa 0,3 bis 0,5 l/m³ Erdgaseinsatz im Jahresmittel. Das Kondensat muss ganz und kontinuierlich abfliessen können.
Der Kondensatablauf erhält einen Geruchsverschluss mit einer Sperrwasserhöhe von mindestens 150 mm.
Neutralisation, Materialauswahl und Abwassereinleitung für Brennwertkessel ist im aktuellen ATV-Merkblatt (08/2004) A 251 geregelt.
Das anfallende Kondensat kann laut Empfehlung des Arbeitsblatts A 251 bei Brennwertgeräten bis 200 kW Feuerungsleistung, die mit schwefelarmem Heizöl oder Erdgas betrieben werden, in der Regel ohne Neutralisation zusammen mit dem häuslichen Abwasser in die Kanalisation eingeleitet werden. Das Kondensat aus Brennwertkesseln gilt laut Definition des Arbeitsblattes A 251 als Teil des häuslichen Abwassers. Lediglich das Kondensat von mit Standard-Heizöl betriebenen Brennwertkesseln muss laut der Empfehlung der ATV vor der Einleitung neutralisiert werden. Das Arbeitsblatt A 251 stellt eine Empfehlung dar, nach der sich viele Abwassernetzbetreiber richten. Im Zweifelsfall gilt die Regelung des lokalen Abwassernetzbetreibers bzw. der unteren Wasserbehörde.