Der Aufbau der Vorschriften im technischen Bereich gliedert sich in:
Gesetze:
Die in der Verfassung nicht geregelten Grundsatzfragen des Zusammenlebens werden durch den Erlass von Gesetzen ergänzt. Dies geschieht durch den Bundestag/Landtag.
Verordnungen:
Regeln die Ausführung von Gesetzen. Darüber hinaus verdeutlichen, vervollständigen und erweitern sie den Inhalt von Gesetzen. Verordnungen werden von der Regierung / Ministerien erlassen.
Verwaltungsvorschriften (Erlasse):
Sind meist allgemeine Regeln, die innerhalb einer Verwaltung von vorgesetzten Regierungsstellen an nachgeordnete Behörden gerichtet sind und das Verfahren regeln, z. B. TA Luft.
Technische Regeln/Richtlinien:
Hierbei handelt es sich um Vorschriften, auf die in Gesetzen und Verordnungen Bezug genommen wird. Sie werden von Fachausschüssen verfasst.