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Gesetzgebungsebenen

Der Aufbau der Vorschriften im technischen Bereich gliedert sich in:

Gesetze:
Die in der Verfassung nicht geregelten Grundsatzfragen des Zusammenlebens werden durch den Erlass von Gesetzen ergänzt. Dies geschieht durch den Bundestag/Landtag.

Verordnungen:
Regeln die Ausführung von Gesetzen. Darüber hinaus verdeutlichen, vervollständigen und erweitern sie den Inhalt von Gesetzen. Verordnungen werden von der Regierung / Ministerien erlassen.

Verwaltungsvorschriften (Erlasse):
Sind meist allgemeine Regeln, die innerhalb einer Verwaltung von vorgesetzten Regierungsstellen an nachgeordnete Behörden gerichtet sind und das Verfahren regeln, z. B. TA Luft.

Technische Regeln/Richtlinien:
Hierbei handelt es sich um Vorschriften, auf die in Gesetzen und Verordnungen Bezug genommen wird. Sie werden von Fachausschüssen verfasst.
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Normen und sonstige Richtlinien wie z. B. DIN-EN Normen, haben nur dann eine Gesetzliche Bindung, wenn diese in einer der aufgelisteten Rechtsvorschriften explizit genannt worden sind. Man darf jedoch nicht daraus ableiten, dass die in Technischen Regeln und sonstigen Normen festgelegten Anforderungen in ausreichender Weise den Stand der Technik beschreiben.