Druckbehälter, die unter den Anwendungsbereich der Druckbehälterverordnung fallen, sind Behälter mit mehr als 0,1 bar Betriebsüberdruck.
Auf eine Eingrenzung bezüglich Temperatur und Medieneigenschaften ist verzichtet worden. Die einzige Bedingung ist, dass der Druckbehälter nicht ortsbeweglich ist.
Es werden jedoch eine Vielzahl von Anlagenteilen explizit aufgeführt, die nicht unter den Geltungsbereich der Druckbehälterverordnung fallen.