In den Richtlinien und Normen DIN 1946, Teil 2, DIN 4109, Teil 5 und VDI 2081 finden sich die zulässigen Schallpegel, die gebäudetechnische Anlagen nicht überschreiten sollten.
Besonders zwei Werte können für überschlägige Auslegungen hilfreich sein:
- eine Schallpegelerhöhung um10 dB(A) wird vom menschlichen Gehör als doppelt so laut empfunden,
- eine Verdopplung des Abstandes zur Schallquelle führt zu einer Abnahme des Schallpegels um 6 dB(A).