Die Anzahl der notwendigen Außenwand-Luftdurchlässe (Zuluftelemente) werden entsprechend dem projektierten Außenluftvolumenstrom für jeden Raum ausgelegt.
Der maximale Druckverlust des Zuluftelements darf - 8 Pa bei Gebäuden in windstarker Lage und- 4 Pa bei Gebäuden in windschwacher Lage bzw. beim Vorhandensein von raumluftabhängigen Feuerstätten nicht überschreiten (DIN 1946 T6).