Der erforderliche Luftvolumenstrom für Wohnungslüftungsanlagen wird gemäß DIN 1946 Teil 6 bzw. DIN 18017 Teil 3 für fensterlose Bäder, Küchen und WC nach der Mindestaußenluftrate oder über die Luftwechselzahl berechnet.
Der Außenluft-(Zuluft-)Volumenstrom entspricht dabei dem Abluftvolumenstrom.
Die Gesamtaußenluftmenge für eine Wohnung oder ein Haus wird nach der Mindestaußenluft-volumenstrom gemäß DIN 1946 ermittelt, die Aufteilung des Volumenstroms auf die einzelnen Räume kann über die Luftwechselzahlen vorge-nommen werden. Dabei dürfen die in der DIN vorgeschriebenen Mindestabluftvolumenstrom für innenliegende, fensterlose Bäder nicht unterschritten werden.
Luftmengenberechnung.pdf