Der Rollabschluss ist dann rechtsrollend, wenn bei der senkrechten Betrachtung eines Längsschnitts durch die abschließende Öffnung des Bauwerks die Gebäudeaussenseite links liegt und die Welle sich bei der Aufrollbewegung im Uhrzeigersinn dreht. Bei linksrollenden Rollläden würde die Welle - bei gleicher Betrachtungsweise - gegen den Uhrzeigersinn drehen.
Diese Begriffe werden ausschließlich bei Rollabschlüssen an Aussenwänden verwendet.