Die EnEV fordert eine Berechnung des Jahres-Heizenergiebedarf und den dafür benötigten Jahres-Primärenergiebedarf. Im Vergleich zur früheren WSVO 95 sind bei dieser erweiterten Bilanzierung zusätzlich zu berücksichtigen:
- der Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden,
- die Verluste der Anlagentechnik bei der Wärmebereitstellung,
- der elektrische Hilfsenergiebedarf der Anlagentechnik
- die energetischen Auswirkungen von mechanisch betriebenen Lüftungsanlagen,
- die anlagentechnisch genutzte regenerative Wärme
- die Verluste, die außerhalb des Gebäudes für die Förderung, die Umwandlung und den Transport der zu liefernden Energie (Öl, Gas, Strom) auftreten.
EnEV.pdf