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Heizungsanlagenverordnung

Zum 1. Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Die EnEV schreibt energetische Anforderungen an Neubauten und für Altbaumodernisierungsmaßnahmen größeren Umfangs fest. Neubauten dürfen den durch die EnEV begrenzten Jahresprimärenergiebedarf nicht überschreiten. Berücksichtigt wird hierbei der Energiebedarf für die Gebäudebeheizung und die Trinkwassererwärmung.

Der Energiebedarf für die Gebäudebeheizung wird bestimmt durch die bauliche Qualität des Wärmeschutzes und die energetische Effizienz der Anlagentechnik. Damit steht der Planer und Bauherr vor der Wahl, mit welcher Kombination an Maßnahmen er die energetischen Anforderungen der EnEV erfüllen möchte, seien es bauliche Maßnahmen oder Maßnahmen an der Gebäudetechnik oder beides.
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Die Energieeinsparverordnung sieht umfangreiche Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäude vor. Darunter fallen zum Beispiel die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes und Dichtheit des Gebäudes, Reduzierung von Wärmebrücken, Einbau effizienter Heizungsanlagen, eine dem Bedarf angepasste Steuer- und Regelung der Heizungsanlage sowie einer Begrenzung der Wärmeabgabe von Leitungen, Armaturen und Wärmespeicher.