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Trinkwasserverordnung

Die „TrinkwV“ ist eine Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe. Seit der geänderten Fassung, die 1991 in Kraft getreten ist, wird die Trinkwasserhausinstallation auch in den Geltungsbereich mit eingeschlossen.

Dies bedeutet, dass die Anforderungen der „TrinkwV“ insbesondere an Wasserhygiene und Wasserinhaltsstoffe bis zur letzten „Zapfstelle“ einzuhalten sind.

Grundsätzlich gelten alle Vorschriften der „TrinwV“ auch für die Hausinstallation.

In einigen Bestimmungen wird aber eindeutig festgelegt, dass an den Bereich der Hausinstallation weit geringere Anforderungen gestellt werden als an andere Wasserversorgungsanlagen.
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Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch unterliegt rechtlichen Regelungen. Die bedeutendste für die Bundesrepublik Deutschland ist dabei die Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe vom 12. Dezember 1990.Mit der Trinkwasserverordnung wurden auch die Regelungen des Rates der Europäischen Gemeinschaften an deutsches Recht angepaßt.