Die TrinkwV ist eine Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe. Seit der geänderten Fassung, die 1991 in Kraft getreten ist, wird die Trinkwasserhausinstallation auch in den Geltungsbereich mit eingeschlossen.
Dies bedeutet, dass die Anforderungen der TrinkwV insbesondere an Wasserhygiene und Wasserinhaltsstoffe bis zur letzten Zapfstelle einzuhalten sind.
Grundsätzlich gelten alle Vorschriften der TrinwV auch für die Hausinstallation.
In einigen Bestimmungen wird aber eindeutig festgelegt, dass an den Bereich der Hausinstallation weit geringere Anforderungen gestellt werden als an andere Wasserversorgungsanlagen.