Die Vorgehensweise der Dichtheitsprüfung für Stahlrohre, nichtrostende Stahlrohre und Kupferrohre ist in der DIN 1988 Teil 2 festgelegt.
Zur Dichtheitsprüfung müssen die Leitungsteile noch zugänglich sein (nicht einmauern), um eventuelle Undichtigkeiten feststellen zu können.
Am Druckmessgerät (Manometer), das möglichst an der tiefsten Stelle angebracht werden soll, müssen Druckänderungen von 0,1bar abgelesen werden können.
Geprüft wird mit dem 1,5 fachen des zulässigen Betriebsdruckes, der nach einem Temperaturausgleich (wenn nötig) 10 Minuten beträgt.
Sollte nach dieser Zeit keine Undichtigkeit und kein Druckabfall erkennbar sein, gilt die Anlage als dicht.