Die Funktionskontrolle an einem Sicherheitsventil kann in einem Zeitabstand von etwa 6 Monaten durch betätigen der Anlüftvorrichtung vom Anlagenbetreiber durchgeführt werden. Dabei soll kontrolliert werden, ob nach loslassen der Anlüftvorrichtung das Ventil wieder schließt und das auslaufende Wasser über eine Abblaseleitung oder einen Trichter abgeführt wird. Bei Sicherheitsventilen, die einem Trinkwassererwärmer vorgeschaltet sind, muss beobachtet werden ob während der Aufheizphase Wasser austritt.