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Wartung und Inspektion

Für den Betreiber einer Trinkwasseranlage ist empfehlenswert einen Wartungsvertrag mit einem Installationsunternehmen abzuschließen.

Damit die Funktion und der Betrieb einer Anlage jederzeit gewährleistet werden kann, müssen für die wesentlichsten Armaturen, Apparate und Anlagenteile Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen durchgeführt werden.

In der DIN 1988 Teil 8, Anhang A sind Empfehlungen für die Zeitabstände der Inspektions- und Wartungsmaßnahmen sowie für die Durchführung der Arbeiten vorgegeben.
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Für die wichtigsten Apparate und Anlagenteile die eventuell in einer Trinkwasseranlage eingebaut sind, ist es sinnvoll einen Wartungs- und Inspektionsplan zu erstellen. Somit ist es eher möglich die verschiedenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten übersichtlich darzustellen und auch durchzuführen.