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Dämmung bei Kaltwasserleitungen

Kaltwasserleitungen müssen vor Frost, gegen Tauwasserbildung und Erwärmung geschützt werden.

Durch Dämmen wird der Schutz vor Erwärmung und Tauwasserbildung erreicht, während die Frostvorbeugung nur mit Hilfe einer Begleitheizung realisiert werden kann.

Bei Rohr-in-Rohr-Systemen (z.B. flexibles PE-Rohr mit Schutzrohr) wird der Schutz vor Tauwasserbildung durch das Doppelrohr erreicht.

Die DIN 1988 schreibt vor, dass die Kaltwassertemperatur an der Entnahmestelle nach Ablaufen des Stagnationswassers 25°C nicht überschreiten darf.
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Kaltgehende Trinkwasserleitungen sind in ausreichendem Abstand zu Wärmequellen anzuordnen. Lässt sich dies nicht durchführen, so sind die Leitungen so zu dämmen, dass die Wasserqualität durch Erwärmung nicht beeinträchtigt wird. Die Dämmung erfolgt nach den Anforderungen der Heizungsanlagen-Verordnung und DIN 1988, Teil 2.