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Dämmung bei Warmwasserleitungen

Eine Dämmung bei Trinkwasserleitungen muss folgende Aufgaben erfüllen:

  • Thermische Dämmung (bei Warm- und Kaltwasserleitungen)
  • Akustische Entkoppelung (direkter Kontakt der Trinkwasserleitung mit dem Baukörper vermeiden)
  • Aufnahme temperaturbedingter Längenänderungen (durch richtige Dämmung wird ein Teil der Längenänderung kompensiert)
  • Schutz vor Außenkorrosion (richtige Dämmung schützt vor korrosionsfördernden Einflüssen)

Welche Mindestdicke bei der Dämmung von Warmwasser- und Zirkulationsleitungen eingehalten werden muss, ist in der gültigen Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) festgelegt. Bei 100%iger Dämmung nach HeizAnlV beträgt der Wärmeverlust bei einer Temperaturdifferenz von 50 K (Warmwasser 60°C und Kaltwasser 10°C) ca. 10 W/m Rohrleitung.
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Die wichtigste Rechengröße der Wärmeschutztechnik ist die Wärmeleitfähigkeit Lambda eines Stoffes. Sie gibt an welche Wärmemenge je Zeit durch eine 1,0 m dicke Schicht von 1,0 m² Fläche bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin geleitet wird. Die Mindestdicken der Dämmschicht nach Heizungsanlagen-Verordnung sind bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter mal Kelvin, bei Dämmstoffen mit anderer Wärmeleitfähigkeit muß die Dämmschichtdicke entsprechend umgerechnet werden.