Abschaltbedingungen
Kabel und Leitungen müssen vor Überlastung geschützt werden. Der Betriebsstrom des Verbrauchers darf nicht größer sein als die zulässige Strombelastbarkeit des Kabels oder der Leitung. Damit das Kabel bei Überlast geschützt ist, muss eine Schutzeinrichtung gewählt werden, deren Nennstrom zwischen Betriebsstrom und Strombelastbarkeit liegt.
Die Abschaltbedingungen werden bei folgenden Bedingungen eingehalten:
mit:
IB: zu erwartender Betriebsstrom (Verbraucher)
IZ: Strombelastbarkeit des Kabels oder der Leitung
IN: Nennstrom der Überstromschutzeinrichtung
I2: Strom, der das Überstromchutzorgan zum Auslösen bringt (Auslösestrom)
Die Abschaltbedingungen werden bei folgenden Bedingungen eingehalten:
mit:
IB: zu erwartender Betriebsstrom (Verbraucher)
IZ: Strombelastbarkeit des Kabels oder der Leitung
IN: Nennstrom der Überstromschutzeinrichtung
I2: Strom, der das Überstromchutzorgan zum Auslösen bringt (Auslösestrom)
Sprechertext
Mit den Abschaltbedingungen ist der Nachweis zu erbringen, dass der Nennstrom IN und der Auslösestrom I2 der Schutzeinrichtung die zulässige Strombelastbarkeit IZder Leitung nicht überschreitet. Ist diese Bedingung erfüllt, schaltet die Schutzeinrichtung bei Überlast innerhalb einer Stunde ab, bevor die Leiterisolierung, die Anschluss- und Verbindungsstellen sowie die Umgebung am Kabel oder an der Leitung unzulässig erwärmt wird.