Anmeldung beim EVU

Bevor die netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage am Netz betrieben werden kann, muss sie beim zuständigen EVU angemeldet werden.

Das Anmeldeverfahren wird geregelt in den "Richtlinien für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des EVU".

Dabei muss eine Reihe von Unterlagen beim Energieversorger eingereicht werden.

Sprechertext

Dem Energieversorgungsunternehmen müssen Übersichtsschaltplan, Beschreibungen von Schutzeinrichtung; Art der Zuschaltung und Wechselrichter, sowie ein Lageplan des Gebäudes vorgelegt werden. Außerdem muss das VDEW- Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage ausgefüllt werden.