Netzanschlussbedingungen

Die Netzanschlussbedingungen für eine Photovoltaik-Anlage muss bei dem Netzbetreiber angefragt werden, an dessen Netz angeschlossen bzw. eingespeist werden soll.

Sie basieren in Deutschland immer auf

-       den geltenden VDE-Bestimmungen

-       den geltenden BDEW-Bestimmungen

-       den geltenden TAB (technische Anschlussbedingungen) des Netzbetreibers

 

Derzeit sind die Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N- 4105 (in Kraft getreten zum 01.08.2011 und seit dem 01.01.2012 für alle neuen PV-Anlagen verbindlich) und die BDEW-Mittelspannungsrichtlinie vom 01.01.2009 aktuell.

Das aktuelle Erneuerbare Energien Gesetz EEG ist seit dem 01.08.2014 gültig. Danach müssen sich Photovoltaikanlagen am Einspeisemanagement beteiligen, damit mehr Leistung ans Netz genommen werden kann. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist die Vorraussetzung für die Vorrangigkeit des Anschlusses und der Abnahme und Bezahlung des erzeugten Stromes.

 

Allerdings sind diese Rahmenbedingungen derzeit einem sehr großen Wandel unterworfen:

Technisch begründet durch die Anforderungen der in Deutschland beschlossenen Energiewende und den dadurch notwendigen Umstrukturierungen, aber auch interessengesteuert durch die Politik und die Wirtschaft.