Unfallverhütung

Bei der Errichtung, Änderung und Wartung elektrischer Anlagen sind die technischen Anordnungen der Unfallverhütungsvorschriften UVV der Berufsgenossenschaften zu beachten und einzuhalten.

Alle Arbeiten müssen fachgerecht und sicher ausgeführt werden. So sind z.B. Bereiche in denen Personen durch herabfallende Gegenstände gefährdet sein könnten, abzusperren und zu kennzeichnen. Dazu gehören auch die Arbeiten am Dach, wie z.B. das Einsetzen der Dachhaken, die Montage der Modul-Unterkonstruktion oder die Dachdurchführung der Kabel.

Bei Arbeiten auf geneigten Dächern, auf denen es die Gefahr des Abrutschens von Personen gibt, sind gemäß UVV Maßnahmen zu treffen, die das Abrutschen verhindern. Solche Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen) sind abhängig von den konstruktiven Gegebenheiten des Daches, der Neigung des Daches und dem Umfang der Arbeiten. Als Absturzsicherungen können Schutzwände, Auffangnetze oder Fanggerüste in Betracht kommen.

Sprechertext

Für Arbeitsplätze auf Dächern mit mehr als 3 Meter Absturzhöhe müssen Absturzsicherungen vorhanden sein. Schutzwände und Fanggerüste sind bis zu einer Dachneigung von 60 Grad zulässig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die sicherheitstechnischen Maßnahmen für die Installateure bereitzustellen. Falls die Realisierung dieser Maßnahmen nicht in vollem Umfang möglich ist, so muss auf die persönliche Schutzausrüstung z.B. Anseilschutz zurückgegriffen werden.