Betriebsunterbrechung:
Bei längerer Abwesenheit z.B. länger als 3 Tage sollte die Anlage entweder an der Hauptabsperrarmatur oder bei Wohnungen an der Stockwerksabsperrung abgesperrt werden. Sind Trinkwasseranlagen länger als 6 Monate stillgelegt oder werden sie nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung in Betrieb genommen, muss die Anlage an der Hauptabsperrarmatur abgesperrt und entleert werden.
Wiederinbetriebnahme:
Bei kurzzeitiger Betriebsunterbrechung genügt es, wenn alle Entnahmestellen etwa 5 Minuten durchgespült werden. Anlagen die längere Zeit vom Versorgungsnetz getrennt waren, muss nach Inbetriebnahme und Spülung die Anlage auf Undichtigkeiten kontrolliert werden.