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Betriebsunterbrechung/Wiederinbetriebnahme

Betriebsunterbrechung:

Bei längerer Abwesenheit z.B. länger als 3 Tage sollte die Anlage entweder an der Hauptabsperrarmatur oder bei Wohnungen an der Stockwerksabsperrung abgesperrt werden. Sind Trinkwasseranlagen länger als 6 Monate stillgelegt oder werden sie nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung in Betrieb genommen, muss die Anlage an der Hauptabsperrarmatur abgesperrt und entleert werden.


Wiederinbetriebnahme:

Bei kurzzeitiger Betriebsunterbrechung genügt es, wenn alle Entnahmestellen etwa 5 Minuten durchgespült werden. Anlagen die längere Zeit vom Versorgungsnetz getrennt waren, muss nach Inbetriebnahme und Spülung die Anlage auf Undichtigkeiten kontrolliert werden.
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Schon aus Sicherheitsgründen muss mit einer Trinkwasseranlage, die für längere Zeit nicht genutzt wird und niemand Anwesend ist, abgesperrt werden. Aus hygienischer und gesundheitlicher Sicht sollte die Wiederinbetriebnahme nach längerer Unterbrechung auch vorschriftsmäßig erfolgen.