Klassifizierung

Die Klassifizierung erfolgt prinzipiell über die Feuerwiderstandsdauer im Brandversuch. Hierbei werden Widerstandsdauern von 30, 60, 90, 120 und 180 Minuten unterschieden, wobei diese Anforderungen immer Minimalwerte bedeuten.

Die Kurzbezeichnung der einzelnen Bauteile setzt sich aus dem Buchstaben für die jeweilige Bauteilart und der Feuerwiderstandsdauer zusammen. Angehängt werden nun noch die Kurzzeichen der verwendeten Materialien. Dabei wird unterschieden ob es sich um wesentliche oder übrige Bestandteile handelt.

Sprechertext

In den Landesbauordnungen werden im Gesetzestext konkrete Bauteilanforderungen wiedergegeben, zum Teil in Form der Angabe von Feuerwiderstandsklassen unter Verwendung der üblichen Kurzbezeichnung. Ebenso werden im Gesetzestext jedoch auch Begriffe wie feuerhemmend und feuerbeständig verwendet. Diese Begriffe können in den verschiedenen Landesbauordnungen aber unterschiedlich definiert sein. Diese gewählte Zuordnung zeigt den Regelfall.