Brandschutzklappen

Brandschutzklappen (BSK) dienen als Absperrvorrichtung gegen Brandübertragung in Luftleitungen. Es dürfen nur BSK mit Prüfzeichen, unter Berücksichtigung des Prüfbescheides, eingebaut werden. Die Feuerwiderstandsdauer der BSK hängt von den Einbaubedingungen ab.

Die Auslösung der BSK erfolgt entweder thermisch mittels Schmelzlot oder über eine Auslöseeinrichtung mit Elektro-Federrücklaufmotor.

Zusätzlich können elektrische Endschalter montiert werden, die eine zentrale Anzeige der Klappenstellungen (ZU/AUF) ermöglichen.

BSK dürfen nicht in Luftleitungen mit stark verschmutzter Luft (z.B. Küchenabluft) und als Drosselklappen verwendet werden.

BSK müssen in halbjährlichen Abständen, gemäß den Angaben im Prüfbescheid, gewartet werden. Ergeben zwei aufeinander folgende Wartungen keine Funktionsmängel darf das Wartungsintervall auf 1 Jahr verlängert werden.

Sprechertext

Brandschutzklappen gibt es in rechteckiger und runder Querschnittsform. Eine Sonderbauform, speziell für zentrale Abluftanlagen in Wohngebäuden, stellt das Brandschutztellerventil dar. Die Schmelztemperatur des Lotes von Brandschutzklappen mit thermischer Auslösung liegt bei 72°C. Mittels Elektro-Federrücklaufmotor kann die Klappe zusätzlich bei Auslösung eines Rauchmelders, Temperaturschalter, oder ähnlichem geschlossen werden.