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In unbesetzten Betriebsräumen, Fluren, Fluchtwegen, in großen Lagern mit brennbaren Materialien sind zur raschen Entdeckung eines Brandes automatische Melder einzusetzen.
Die Meldergruppen mit automatischen Brandmeldern dürfen nur in Ausnahmefällen abgeschaltet werden. Der abgeschaltete Zustand muß an einer ständig besetzten Stelle angezeigt(optisch) werden.
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