Wartungsvertrag Ein Wartungsvertrag verpflichtet den Wartungsunternehmer, im Auftrag des Betreibers, die Anlage Instand zu halten. Er stellt hierfür ein entsprechendes Ersatzteillager und die erforderliche Reparatur- und Instandhaltungsausrüstung zur Verfügung. Er gewährleistet die Beseitigung von Störungen innerhalb von 24 Stunden. Er beachtet die jeweils gültigen Vorschriften und die festgelegten Wartungsintervalle.
Vierteljährliche Wartung
- Bei Primärleitungen muss mindestens ein Melder geprüft werden.
- Automatische Melder müssen nur dann geprüft werden, wenn diese zerstörungsfrei geprüft werden können.
- Alle Signalgeber sind auf ihre Funktion zu prüfen
- Alle Signal und Bedienungseinrichtungen in- und außerhalb der Zentrale sind auf ihre Funktion zu überprüfen.
- Übertragungsmelder sind auf ihre Funktion zu prüfen.
- Die Energieversorgung (Akku) ist auf ihre Funktion zu überprüfen.
Jährliche Wartung
Alle automatischen und manuellen Melder sind auf ihre Funktion zu überprüfen, wenn diese zerstörungsfrei geprüft werden können.
- Pflege von Anlagenteilen.
- Austausch von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer.
- Abgleichen von Geräten und Bauteilen.
- Sowie alle Punkte der vierteljährlichen Wartung.
Bei jeder Wartung muss bei unzulässigen Abweichungen des Sollwerts, eine unverzügliche Instandsetzung der Anlage erfolgen. Jede Änderung oder Wartung ist in das Betriebsbuch einzutragen. |