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Informationen zur Notstromversorgung
Informationen zur Notstromversorgung

Neben der 230 Volt Betriebsspannung müssen Brandmeldeanlagen (BMA) nach VdS (Vertrauen durch Sicherheit) mit einer Notstromversorgung ausgestattet sein. 
 

Vorschriften:
Es dürfen nur vom Hersteller der BMA anerkannte Batterien verwendet werden. Wenn in dem Anerkennungsbescheid nichts anderes steht, müssen die Batterien vier Jahre nach Herstellungsdatum ausgetauscht werden. Es dürfen nur typgleiche Batterien (gleicher Hersteller, Kapazität, Spannung, Herstellungsdatum) parallel oder in Reihe geschaltet werden. Es dürfen maximal nur drei Batterien parallel geschaltet werden. Es dürfen Batterien mit maximal 12 Zellen in Reihe geschaltet werden.

Die Formel zur Kapazitätsberechnung lautet:
K = I1 x t1 + I2 x t2
K (Kapazität der Batterie in Ah)
I1 (Gesamtstrom in Ampere, den die BMA bei Netzausfall aufnimmt) Gemessener Wert
t1 (Überbrückungszeit in Stunden)
I2 (Gesamtstrom in Ampere, den die BMA während der Alarmierung aufnimmt)
t2 (Alarmierungszeit in Stunden)

 
Weitere Hinweise zur Notstromversorgung und Kapazitätsberechnung entnehmen Sie den technischen Informationen der Hersteller.

Aufgabe:
Diskutieren Sie Ihre Vorschläge mit Ihrem Meister oder einem Gesellen aus der Firma. Bitten Sie Ihn, falls nicht ohnehin geplant, dass Sie an einem Auftrag zu Brandmeldeanlagen mitarbeiten können und wenden Sie die hier vermittelten Inhalte an.